Ad hoc-Tribunale (Synonym: Ausnahmegerichte) sind Gerichte, die nicht durch ein allgemeines Gesetz für die Zukunft geschaffen werden, sondern - eben ad hoc - im Nachhinein für die Beurteilung eines bestimmten Ereignisses.
Diese Erscheinung ist unter dem Blickwinkel des Rechtsstaatsprinzips problematisch, da immer der Verdacht eines Verstosses gegen das Rückwirkungsverbot mitschwingt.
Im Völkerstrafrecht ist eine Reihe von internationalen ad hoc-Tribunalen zu nennen, die quasi als Verlegenheitslösung geschaffen wurden, weil kein vorbestehendes Strafgericht zur Verfügung stand:
Die Gerichte von Nürnberg und Tokio, die nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen wurden
Als Gegensatz zu diesen ad hoc-Tribunalen wurde 1998 ein Internationaler Strafgerichtshof (IStGH, englisch ICC: International Criminal Court) geschaffen, der in Zukunft zur Beurteilung völkerstrafrechtlicher Verbrechen zuständig sein soll.
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