Mit Abstandsgebot bezeichnet man die Forderung, dass Einkommen, die als Sozialhilfe gewährt werden, deutlich unter den Einkommen liegen sollen, die in den unteren Lohngruppen am Arbeitsmarkt erzielt werden können.
Dieser Abstand wird als notwendig erachtet, damit es sich für Sozialhilfeempfänger überhaupt lohnt, eine Arbeit aufzunehmen. Die Sozialhilfe wirkt nämlich wie ein Mindestlohn: Kann durch Arbeit nur ein Einkommen erzielt werden, das unter der Sozialhilfe liegt, so wäre es nur rational, würden solche Personen lieber Sozialhilfe beziehen statt zu arbeiten.
Andererseits besteht aber die Gefahr, dass es bei Beachtung des Abstandsbegots zu einer Abwärtspirale kommt: Bei niedrigeren Sozialhilfesätzen sind Arbeitnehmer auch bereit, zu niedrigeren Löhnen zu arbeiten. Damit der Abstand gewahrt bleibt, muss die Sozialhilfe erneut sinken u.s.w.
Auf Dauer sinnvoller sind daher Ansätze, die im fraglichen Einkommensbereich gering entlohnte Arbeit und Sozialleistungen kombinieren, z.B. indem Sozialhilfeempfänger hinzu verdienen dürfen, ohne den Verdienst vollständig mit der Sozialhilfe verrechnen zu müssen, oder indem Beziehern niedriger Arbeitseinkommen Zuschüsse gezahlt werden.
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