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Absolutismus

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Unter Absolutismus versteht man eine Herrschaftsform, in der der Herrscher - meist ein König oder Kaiser - uneingeschränkte Macht in seinem Land besitzt und »legibus absolutus«, das heißt »losgelöst von den Gesetzen« regieren kann. Es besteht keine Gewaltenteilung: Der Monarch kontrolliert alle drei Staatsgewalten: die Exekutive, die Legislative und die Judikative.


Inhaltsverzeichnis


1 Entstehung

2 Machtsäulen

3 Entwicklung

4 Formen des Absolutismus

  4.1 Höfischer Absolutismus

  4.2 Aufgeklärter Absolutismus

5 Literatur

6 Weblink


Entstehung

Absolutismus kann nur entstehen, wenn es dem Herrscher gelingt, alle anderen Gewalten in seinem Staat zu entmachten. Das sind hauptsächlich der Adel und die Vertretungen der Landstände. Aufhebung der realen Macht der oberen Stände bedeutet, dass dem Herrscher gegenüber jeder ein Untertan ist - damit sind zumindest theoretisch alle Untertanen in einem Staat gleich. Praktisch wird die Zustimmung des Adels zum Absolutismus aber durch Privilegien erkauft, weshalb es wieder zu einer stärkeren Trennung der Stände kommt.


In fast allen Staaten geht der Absolutismus mit Reformen der Wirtschaft, Verwaltung, des Rechtswesens und des Steuerwesens einher - die Grenzen zum aufgeklärten Absolutismus sind dabei fließend. Ziel ist es, die Effizienz des Staates zu erhöhen (Staatsräson), um mit zusätzlichen finanziellen Mitteln das Prestige des Herrschers durch repräsentative Kunstwerke (Schlösser) zu steigern oder durch militärische Eroberungen die Macht des Staates zu erhöhen.


Machtsäulen

Der Herrscher stützt sich auf fünf Machtsäulen. Die erste Säule ist das stehende Heer, die zweite der Beamtenapparat, die dritte die Steuereinnahmen, die vierte der Adel und die fünfte die Religion. Während sich die Herrscher darauf beriefen, ihre Macht von Gottes Gnaden erhalten zu haben (Gottesgnadentum), fand der Staatstheoretiker Hobbes in seinem Werk »Der Leviathan« 1651 eine »rationalistische« Legitimation des Absolutismus. Der Mensch verlässt nach seiner Theorie den Naturzustand (geprägt durch völlige Freiheit des Einzelnen und Kriege der Menschen untereinander), um sich in eine Gemeinschaft zu begeben, die von einem Monarchen regiert wird. Der Monarch und die Menschen gehen einen Gesellschaftsvertrag ein. Dies tut der Mensch zum Selbstzweck, da der Monarch ihm Schutz im Inneren sowie im Äußeren bietet.


Entwicklung

In der frühen Neuzeit war der Absolutismus als Herrschaftsform in Europa weit verbreitet und entwickelte sich im Zeitalter des Barocks zur höchsten Blüte. Das Musterbeispiel für den Absolutismus ist die Herrschaft des französischen Königs Ludwig XIV.


Später entwickelte sich aus dem reinen Absolutismus der so genannte aufgeklärte Absolutismus, in dem allgemeines Wohlergehen das Primärziel des ansonsten absolut regierenden Monarchen wurde - der König verstand sich selbst als der erste Diener seines Staates (Selbstbeschreibung Friedrich II. von Preußen).


Formen des Absolutismus

Höfischer Absolutismus

Im höfischen Absolutismus ist der König der absolute Herr seines Staates durch Gottes Gnade (Gottesgnadentum). Er lebt an einem prunkhaften Hof und bestimmt die Religion seiner Untertanen. Das Strafsystem sieht strenge Strafen - inklusive Tortur - vor. Es gibt die Leibeigenschaft und Fronarbeit (Robot). Adel und Kirche genießen Privilegien, der Besitz des Staates besteht aus Geld und Edelmetallen (Merkantilismus).


Aufgeklärter Absolutismus

Im aufgeklärten Absolutismus ist der König der erste Diener des Staates. Sein Hof wird einfach und nüchtern gehalten. Der Einfluss von Adel und Kirche ist geringer, das Volk hat eine frei Religionswahl. Die Leibeigenschaft wurde verboten, die Fronarbeit gemildert und das Strafsystem sieht weniger strenge Strafen vor. Das Reichtum des Staates ist Grund und Boden (Physiokratismus).


Literatur

  • Johannes Kunisch: Absolutismus. Europäische Geschichte vom Westfälischen Frieden bis zur Krise des Ancien Régime, Vandenhoeck & Ruprecht / UTB : Göttingen 1986, 268 S., ISBN_3-525-03209-9


Weblink



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