Die Absicht oder die Intention ist das Vorhaben, ein bestimmtes Ziel zu verwirklichen.
Strafrecht
Nach dem deutschen Strafrecht wird das Merkmal des subjektiven Tatbestandes, der Vorsatz, in drei Stufen untergliedert: Absicht - direkter Vorsatz - Eventualvorsatz. Mit Absicht handelt derjenige, der die Verwirklichung des tatbestandlichen Erfolges eines Strafgesetzes (also beispielsweise die Tötung eines anderen, § 212 Abs. 1 StGB) zum Ziel hat, und mit sicherem Wissen und Wollen handelt. Damit unterscheidet sich die rechtliche Verwendung des Begriffes erheblich von dem im allgemeinen Sprachgebrauch verwendeten Begriff, der dort lediglich einen allgemeinen Vorsatz beschreibt. Bei manchen Delikten (wie Mord, § 211 StGB) ist der Begriff der Absicht auch im Sinne eines besonderen Motivs zu verstehen.
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