Ein Abschnittsbevollmächtigter (ABV) war ein Polizist der Volkspolizei der DDR, der für die polizeilichen Aufgaben in einzelnen Straßen oder Wohngebieten zuständig war oder sonst ein bestimmtes Gebiet zu betreuen hatte. Er entspricht etwa einem heutigen Kontaktbereichsbeamten oder Bürgerpolizisten.
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