Von Abschnittsbesteuerung spricht man, wenn die Grundlagen einer Steuer nicht laufend ermittelt, sondern auf regelmäßige Zeitabschnitte bezogen werden, z.B. das Kalenderjahr, das Wirtschaftsjahr oder einen Monat. Abschnittsbesteuerung bedeutet auch, dass die Grundlagen der Besteuerung nur auf den jeweiligen Zeitabschnitt bezogen ermittelt werden. Die Beurteilung vergangener Abschnitte spielt grundsätzlich keine Rolle.
Die Einkommensteuer ist eine Abschnittssteuer, da sie eine Jahressteuer ist.
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