Unter Abschlusszwang (auch Kontrahierungszwang) versteht man die rechtliche Verpflichtung, mit einem anderen ein Rechtsverhältnis zu begründen, das heißt in der Regel einen Vertrag zu schließen. Der Abschlusszwang steht im Widerspruch zum Grundsatz der Privatautonomie und ist daher nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen zulässig, z.B. bei einem bereits geschlossenen Vorvertrag.
Auch bei einer marktbeherrschenden Stellung eines Anbieters bzw. eines Monopols wird diskutiert, ob der Monopolist unter bestimmten Umständen zum Abschluss von Verträgen mit Interessenten verpflichtet sein kann.
Schließlich gibt es Fälle, in denen die angebotene Leistung wichtig ist, der Interessent sie aber von privaten Anbietern nicht erhält, z.B. ein Girokonto. In diesem Fall kann ein Abschlusszwang für öffentlich-rechtliche Anbieter (Sparkasse) der selben Leistung bestehen.
Dieser Beitrag ist aus der XML-Version der deutschen WikiPedia® entwickelt worden und unterliegt inhaltlich den GNU FDL-Lizenzbestimmungen. Linkziele außerhalb der wikipedia-Inhalte unterliegen den Urheberrechten der jeweiligen Anbieter
( DirectDownloads ) Kalenderblätter druckfertig aufbereitet für Schmuckblätter zum Selbstdrucken im Word DOC6/RTF Format, je Euro 5 über Click&BuyJAN | FEB | MÄRZ APRIL | MAI | JUNI JULI | AUG | SEPT OKT | NOV | DEZ
Das Geschenk für jeden Anlass, nicht nur bei 'runden' Jubiläen Andere Einzeltage oder Zahlungsarten bitte HIER bestellen
Diese Web Site verdient ihr Geld durch Produktverkäufe (CD-ROM, downloads) und in erster Linie durch Anzeigen. Wenn Sie als Webmaster zuverlässige Partner suchen für Ihr eigenes Anzeigenschäft, dürfen Sie sich gerne auf unsere Empfehlungen stützen:
z.B.: GigaCash & ProfiWin