Die folgenden Ausführungen gelten für das Abitur als Abschluss der gymnasialen Oberstufe. Für die anderen Wege zum Abitur gelten zum Teil abweichende Prüfungsordnungen.
Ins Abiturzeugnis und in die zusammenfassende Durchschnittsnote gehen die Leistungen aus der eigentlichen Abiturprüfung mit einem Gewicht von weniger als einem Drittel ein. Zum überwiegenden Anteil von mehr als zwei Dritteln ergibt sich die Abiturnote aus drei Halbjahreszeugnissen aus den beiden letzten Schuljahren (so genannte Qualifizierungsphase oder Kollegstufe).
Da das Abitur somit als überwiegend ausbildungsbegleitende Prüfung ("Credit-System") angelegt ist, regeln die Vereinbarungen und Verordnungen über das Abitur zugleich auch den gesamten Unterricht in der gymnasialen Oberstufe.
Kurssystem
Siehe gymnasiale Oberstufe für die Ausgestaltung des Unterrichts als Kurssystem.
Leistungsbeurteilung mit Punkten
Die schriftlichen und mündlichen Ergebnisse der Abiturprüfung, sowie die Noten in der Sekundarstufe II werden nach dem Punktesystem bewertet, das eine stärkere Differenzierung von Leistungen als die herkömmlichen Schulnoten von Eins bis Sechs ermöglicht. Die Punkte und Noten werden wie folgt ineinander umgerechnet:
15-13 Punkte entsprechen der Schulnote 1 (sehr gut)
12-10 Punkte entsprechen der Schulnote 2 (gut)
9-7 Punkte entsprechen der Schulnote 3 (befriedigend)
6-4 Punkte entsprechen der Schulnote 4 (ausreichend)
3-1 Punkte entsprechen der Schulnote 5 (mangelhaft)
0 Punkte entsprechen der Schulnote 6 (ungenügend)
Die Abiturnote beruht auf der Punktsumme aus 56 Einzelwertungen. Es können also maximal 840 Punkte erreicht werden. Die Umrechnung der Punktsumme P in eine Note N erfolgt durch die lineare Formel Durchschnitt = -27/4540*Punkte+25487/4540 (Wert auf eine Dezimalstelle runden; Punktzahlen> 768 sind immer 1,0), aus der sich folgende Tabelle ergibt:
In den schriftlichen Prüfungsfächern können zusätzlich mündliche Prüfungen vorgesehen sein; in der Regel ist das der Fall bei zu großer Abweichung der schriftlichen Note von der "Vornote" aus dem Unterricht.
Wenn eine solche ergänzende mündliche Prüfungen stattfindet, trägt sie mit einem Gewicht von einem Drittel zur Note der jeweiligen Fachprüfung bei.
Die schriftlichen Prüfungsaufgaben werden entweder vom Lehrer gestellt und von der Schulaufsicht genehmigt, oder zentral vom Kultusministerium gestellt. Bundesweit geht der Trend hin zu diesem "Zentralabitur".
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