Wenn man am Gymnasium in die Klassenstufe 10 versetzt wurde, nimmt man an der Einführungsphase der Thüringer Oberstufe teil. Man kann auch von der Regelschule mit Realschulabschluß (nach der 10. Klasse) und Aufnahmeprüfung auf ein Gymnasium wechseln. Die Einführungsphase ist auch in diesem Fall in der Klasse 10, oder, wenn sie zustande kommt,die Klasse 11S.
Nach der Einführungsphase folgt die Qualifikationsphase im
Kurssystem, mit den Kurshalbjahren (Semestern) 11/I, 11/II, 12/I
und 12/II.
Unterrichtsfächer
Zum Ende der Einführungsphase legt jeder Schüler verbindlich seine Leistungs- und Grundfächer für die zweijährige Qualifikationsphase fest. Neben den Grund- und Leistungsfächern führt der Schüler das Seminarfach aus der Einführungsphase in der Qualifikationsphase verpflichtend weiter.
Leistungsfächer sind gerichtet auf eine systematische Auseinandersetzung mit wesentlichen, die Komplexität und den Aspektreichtum des Faches verdeutlichenden Inhalten, Theorien und Modellen, eine vertiefende Beherrschung der fachlichen Arbeitsmittel und Methoden, ihre selbstständige Anwendung, Übertragung und theoretische Widerspiegelung sowie eine reflektierte Standortbestimmung des Faches im Rahmen einer breit angelegten Allgemeinbildung und im fachübergreifenden Zusammenhang.
Der Schüler wählt zwei Leistungfächer (je 6 Stunden pro Woche), welche gleichzeitig erstes und zweites schriftliches Prüfungsfach sind. Die erreichten Punkte gehen doppelt in die Abiturwertung ein.
Zur Wahl für das erste Leistungsfach stehen Deutsch und Mathematik.
Als zweites Leistungsfach kann man eine Fremdsprache (die schon vorher begonnen wurde), eine Gesellschaftswissenschaft oder eine Naturwissenschaft wählen.
Auf den Spezialgymnasien für Sport oder Musik in Thüringen, ist als zweites Leistungsfach das auch Sport oder Musik möglich.
Grundfächer sollen in grundlegende Sachverhalte, Problemkomplexe und Strukturen eines Faches einführen, wesentliche Arbeitsmethoden des Faches vermitteln, bewusst und erfahrbar machen sowie Zusammenhänge im Fach und über dessen Grenzen hinaus in exemplarischer Form erkennbar werden lassen.
Der Schüler wählt 8 Grundfächer (je 2-4 Stunden pro Woche). Ein Fach kann nicht gleichzeitig Leistungsfach und Grundfach sein.
Folgende Fächer müssen sich in der Wahl an Fächern wiederfinden, sind also nicht abwählbar: Deutsch, Mathematik, Geschichte,eine fortgeführte Fremdsprache, eine weitere Gesellschaftswissenschaft,eine weitere Naturwissenschaft, Kunsterziehung oder Musik, Religionslehre oder Ethik, sowie Sport. Somit wird die Wahl der Grundfächer eingeschränkt, wodurch aber ein breiteres Wissensprektrum an die Schüler vermittelt werden kann. Es besteht weiterhin die Möglichkeit ein neuntes fakultatives Grundfach (also auf freiwilliger Basis) zu belegen.
Bei einer langzeitlichen Sportbefreiung muss ein Ersatzfach gewählt werden.
Im Seminarfach sollen die Schüler vertiefend zu selbstständigem Lernen und wissenschaftlichem Arbeiten geführt werden, ihre Arbeitsergebnisse angemessen präsentieren und verteidigen. Problembezogenes Denken soll initiiert und geschult sowie Sozialformen des Lernens trainiert werden, die sowohl Selbstständigkeit als auch Kommunikations- und Teamfähigkeit verlangen und die Schüler veranlassen, über ihre Stellung in der Arbeitsgruppe zu reflektieren.
Das vom Schüler selbstgewählte
Seminarfachthema soll mindestens zwei Aufgabenfelder abdecken. Nach Fertigstellung der Seminarfacharbeit mit Abgabetermin in der 12/I, findet das Kolloquium statt, in dem die Seminarfachgruppe ihre Arbeit verteidigt.
Die Gesamtnote des Seminarfachs setzt sich zusammen aus 20% des
Erstellungsprozesses (es muss ein Berichtsheft geführt werden), 30%
der Seminarfacharbeitsnote selbst und 50% aus dem Kolloquium. Ein
Schüler wird bei einer Seminarfachleistung von 0 Punkten nicht zum Abitur zugelassen.
Ab der Qualifikationsphase wird das Punktesystem mit der Skala von 0
(Note 6) bis 15 (Note 1+) eingeführt.
Leistungsnachweise
In den Leistungsfächern werden in den Kurshalbjahren 11/I, 11/II und 12/I jeweils zwei Kursarbeiten (Klausuren) geschrieben. Die restlichen Leistungsnachweise sind unterschiedlicher Art, wobei aber mindestens eine mündlicher bzw. praktischer Leistungsnachweisen erfolgen muss. Die Note einer Kursarbeit gewichtet genausoviel wie die Gesamtnote der restlichen Leistungsnachweise.
In den Grundfächern wird in den Kurshalbjahren 11/I, 11/II und 12/I jeweils eine Kursarbeit geschrieben. Zudem müssen mindestens drei weitere Leistungsnachweise erfolgen, von denen wiederum mindestens die Hälfte mündlich bzw. praktisch orientiert sein muss. Die zwischenzeitlich eingeführte Regelung über "30-minütige LK" wurde wieder aufgehoben.
Im verkürzten Kurshalbjahr 12/II wird in allen schriftlichen Prüfungsfächern eine Kursarbeit geschrieben: die Vorprüfung.
Ansonsten wieder die anderen Leistungsnachweise. Die Vorprüfungsnote und die Durchschnittsnote der andere
Leistungsnachweise haben die gleiche Gewichtung.
Es werden vier Prüfungsfächer gewählt, wovon eins mündlich ist. Da die Leistungsfächer automatisch schriftliche
Prüfungsfächer sind, bleibt für die übrigen nur die Wahl aus den Grundfächern. Die 4 Prüfungsfächer müssen alle drei Aufgabenfelder abdecken. Sport kann als Grundfach kein
Prüfungsfach sein.
In den schriftlichen Prüfungsfächern sind zusätzlich mündliche Prüfungen möglich, oder verpflichtend, wenn das Ergebnis der Vorprüfung von der der Prüfung um 6 Punkte abweicht. Die Gewichtung der zusätzlichen mündlichen Prüfung ist allerdings nur halb so hoch wie die schriftliche.
Gesamtqualifikation
Die Gesamtqualifikation, besteht aus den jeweiligen Qualifikationen im Grundfach-, Leisungsfach- und Prüfungsbereich, mit jeweils eigenen Mindestanforderungen, die nicht qualifikationsübergreifend ausgeglichen werden können.
Im Grundfachbereich können acht Grundkurse gestrichen werden, d.h.
die Noten von 22 Grundkursen müssen eingebracht werden. 16 Grundkurse davon müssen über 5 Punkten liegen. Es darf kein Grundkurs mit 0
Punkten eingebracht werden. Eingebracht werden müssen Deutsch oder Mathematik, eine Fremdsprache, 4 naturwissenschaftliche Kurse
(3 davon aus nur einer Naturwissenschaft) und 3 aus einer Gesellschaftswissenschaft, sowie zwei Kurse in Kunst oder Musik. Ein Kurs in Sport muss gestrichen werden. Die Prüfungsfächer müssen voll eingebracht werden, wobei die Kurse 12/II der geprüften Grundfächer eh zum Prüfungsbereich gezählt werden. Sollen Kurse aus einem Fach eingebracht werden, so ist zuerst das Kurshalbjahr
12/II zu wählen. Die Mindestqualifikation im Grundfachbereich beträgt in der Summe 110 Punkte und es sind höchstens 330 Punkte möglich.
Im Leistungsfachbereich sind alle acht Leistungskurse einzubringen. Es dürfen höchstens drei Leistungskurse weniger als 5 Punkte haben. Die Leistungskurse von 11/I, 11/II und 12/I gehen mit doppelter Wertung ein, die von 12/II mit einfacher. Es müssen mindestens 70 Punkte und können höchstens 210 Punkte erreicht werden.
Im Qualifikationsbreich hängt die unterscheidet sich die Berechnung, je nachdem ob der Schüler seine Seminarfacharbeit einringt oder nicht. Entscheidet sich der Schüler die Seminarfacharbeit nicht einzubringen,so berechnet sich die Qualifikation im Prüfungsbereich als Punktesumme aus den 4 Kursen 12/II der Prüfungsfächer, und den 4
Abiturprüfungen in vierfacher Wertung. Wird die Seminarfacharbeit eingebracht, so haben die Abiturprüfungen nur eine dreifache Wertung und die Seminarfacharbeit zählt vierfach.
Durchschnittsnote
Zur Berechnung der Durchschnittsnote werden die erreichten Punkte aus dem Leistungsfach-, Grundfach- und Qualifikationsbereich zusammengezählt und entsprechend der Tabelle übersetzt.
Außerdem besteht der Weg zum Abitur hier aus 13 statt 12 Jahren. Die Einführungsphase beginnt in der Klassenstufe 11 bereits im Kurssystem mit Punkten. Die Qualifikationsphase ist somit Stufe 12 und 13. Die Prüfungen finden nach Ende des Kurshalbjahres 13/II statt. Die Struktur am beruflichen Gymnasium ist ansonsten fast gleich der des Gymnasiums.
Als erstes Leistungsfach kann neben Deutsch und Mathematik auch eine
Pflichtfremdsprache oder Naturwissenschaft gewählt werden. Das zweite Leistungsfach ist entweder Wirtschaft, Gesundheit oder Technik. Die Wahl des zweiten Leistungsfachs findet hier beim Eintritt in die Klasse 11 statt.
Das erste Leistungsfach wird am Ende der 11. Klasse gewählt.
Es werden neun Grundfächer gewählt. Die Möglichkeit eines fakultativen Faches fällt somit weg.
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