Das Abgeordnetengesetz (AbgG) der Bundesrepublik regelt die Bewerbung um ein Mandat im Bundestag, die Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (z.B. Beamte), die Leistungen an Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete (z.B. Abgeordnetenentschädigung, Sozialleistungen), sowie die Unabhängigkeit der Abgeordneten und das Recht der Fraktionen.
Der Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag richtet sich hingegen nach dem Bundeswahlgesetz, § 1 AbgG.
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