Abgabe bezeichnet in der Verwaltung und der Justiz das Weiterreichen eines Verfahrens und der zu diesem Verfahren gehörenden Akten an eine andere Behörde, weil diese zuständig geworden ist oder weil sie die Akten vorübergehend für ein anderes Verfahren benötigt. Von Abgabe spricht man auch, wenn Akten zum endgültigen Verbleib einem Archiv übergeben werden.
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