Ein Abfindungsvertrag ist ein Vertrag, der normalerweise geschlossen wird, wenn Vertragsansprüche aus einem früheren Vertrag bestehen, jedoch aufgegeben werden sollen.
Für die Aufgabe der Ansprüche wird eine Abfindungssumme vereinbart, die an die anspruchsberechtigte Partei für den Verzicht auf ihre Ansprüche gezahlt werden muss.
Ein solcher Abfindungsvertrag wird beispielsweise geschlossen, wenn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll, eine Kündigung jedoch nicht gewünscht oder wegen Regelungen des Kündigungsschutzes in Gesetzen oder Tarifverträgen nicht möglich ist. So ist häufig bei älteren Arbeitnehmern mit langer Betriebszugehörigkeitsdauer eine Kündigung angreifbar, wenn wegen der bei betriebsbedingten Kündigungen gebotenen sozialen Auswahl jüngere Arbeitnehmer mit demselben Aufgabenbereich vorrangig gekündigt werden müssen (§ 1 Abs. 3 KSchG).
Abfindungsvereinbarungen im Arbeitsrecht werden meist Auflösungsvertrag genannt und haben eine Reihe bedenkenswerter Konsequenzen insbesondere auch in sozialrechtlicher Hinsicht(siehe Auflösungsvertrag).
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