Abfindung ist eine einmalige Leistung zur Abgeltung von Rechtsansprüchen meist in Form einer Geldzahlung. Sie sind zu unterscheiden von einmaligen Schadensersatzzahlungen (oft auch als Abfindung bezeichnet), die zum (pauschalen) Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens (also nicht: anderen Rechtsansprüchen) bezahlt werden.
Abfindungen werden gezahlt im Privatrecht zur Abgeltung von
1. Gesellschaftsrechtlichen Ansprüchen beim Ausscheiden aus einer Gesellschaft im Weg der Auseinanderset-zung (Liquidation)
2. Erbansprüchen bei Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder beim Erbverzicht
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