Abbitte bezeichnet das Bitten um Verzeihung bzw. Vergebung von Schuld. Jemand tut oder leistet Abbitte für etwas bei jemandem.
Die Abbitte (lat. deprecatio injuriae) war bis ins 19. Jahrhundert im deutschen Recht eine demütigende Bitte um Verzeihung einer zugefügten Ehrenkränkung, in älteren Strafverfahren eine Privatstrafe, die bei Ehrverletzungen entweder allein oder neben einer Geldstrafe und neben Ehrenerklärung und Widerruf ausgesprochen wurde. Gelegentlich wurde die Strafe noch verschärft, z.B. durch Zuziehung des Scharfrichters, knieende Abbitte und dergleichen.
Heute wird dieser Ausdruck auch ironisch gebraucht.
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