Unter Abbiegen versteht man das Ausfahren eines Fahrzeuges aus einer bevorrechtigten oder übergeordneten Straße in eine nicht bevorrechtigte oder untergeordnete Straße, beispielweise von einer Hauptverkehrsstraße (übergeordnet) in eine Anliegerstraße (untergeordnet).
Beim Abbiegen wird davon ausgegangen, das die Ausfahrt aus dem fließenden Verkehr stattfindet. Dies führt dazu, das der Fahrbahnrand für abbiegende Fahrzeug anders gestaltet wird als für einbiegende Fahrzeuge. Beispielweise werden die Ecken an Einmündungen für Abbieger mit größeren Radien ausgerundet. Auch werden teilweise Dreiecksinseln angelegt, die eine höhere Geschwindigkeit bei Abbiegen erlauben.
Bei gleichberechtigten Hauptverkehrsstraßen werden alle Ecken nach Möglichkeit wie zum Abbiegen ausgestaltet.
In der Reiterei bezeichnet man mit Abbiegen den Vorgang, bei dem das Pferd gleichmäßig in seinem ganzen Rumpf (einschließlich Hals und Schweif) gleichmäßig gebogen wird, auch ohne Richtungsänderung und dann in einen Seitengang übergehend.
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