Ein Abbiegefahrstreifen ist ein separate Spur für abbiegende Fahrzeuge auf einer Straße. Dieser Fahrstreifen muss in Deutschland eine Breite von mindestens 2,75 m aufweisen. Erst dann darf diese Spur mit einer Markierung von den anderen Spuren abgetrennt werden. Diese Breite ist notwendig, damit der Verkehr auf den anderen Spuren ohne Behinderung weiter fließen kann, wenn sich dort ein LKW aufstellt hat.
Zudem unterscheidet man zwischen dem Abbiegefahrstreifen für den Links- und den Rechtsabbieger. Wenn der Platz für den Bau eines Abbiegefahrstreifens für den Linksabbieger und den Rechtsabbieger nicht vorhanden ist, gilt der Grundsatz, dass man auf den Rechtsabbiegestreifen zu Gunsten des Linksabbiegstreifens verzichten soll, da das Abbiegen nach links oftmals durch den entgegenkommenden Verkehr geschieht; es sei denn, triftige Gründe sprechen dagegen, wie die Stärke des Abbiegestroms.
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