1. Mit Abandon (frz.) bezeichnet man den Verzicht auf ein Recht, um einer damit verbundene Pflicht zu entgehen, zum Beispiel die Hingabe eines GmbH-Geschäftsanteils gegen die Befreiung von der Nachschusspflicht.
2. Die Eigentumsabtretung eines verschollenen Schiffes gegen Zahlung der vollen Versicherungssumme gilt ebenfalls als Abandon.
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