schön, Bez. für sinnlich wahrnehmbare Erscheinungen oder Gegenstände, die das Wohlgefallen des Urteilenden ohne zweckbestimmtes Interesse ausdrückt; als ästhet. Urteil bezieht sich 's.' damit ebenso auf die subjektive Befindlichkeit des Urteilenden wie auf die objektiven Gegebenheiten der bezeichneten Erscheinungen oder Gegenstände. Mit der histor.-gesellschaftl. Entwicklung verändert sich der Gehalt dessen, was als s. bezeichnet wird, s. wird zunehmend auch zu einem sozialen Werturteil. Zwei ästhet.-philosoph. Traditionen sind in der Deutung des Schönen von der Antike bis heute zu unterscheiden. Platon bestimmte das Schöne als Idee, die sich in der sinnlichen Wahrnehmung wiederspiegelt. Das Naturschöne ist das Eigentliche, während die darstellende Kunst die Idee des Schönen lediglich nachahmen kann. Im Mittelalter wird dieser platon. Grundsatz aufgenommen und um die erzieher. Funktion des Schönen für die Entwicklung des Menschen ergänzt; ebenso im dt. Idealismus ('ästhet. Erziehung').
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