Schloß, fürstlicher oder aristokrat. Wohnbau, städt.-weltliche Kultur repräsentierend. Die Bezeichnungen Schloß und Palast werden im dt. Sprachgebrauch oft synonym verwendet. Sonderformen sind das Wasser-S., das Jagd-S., das Lust-S., die durch ihre Lage und Gestaltung bes. Zwecken dienten. In aller Regel ist das S. von seiner Funktion her städtebaulich und landschaftsgestalterisch beherrschend angelegt. Bevorzugt wurden zentrale Lagen in einem Ensemble (erhöhte Lage, anstelle ehemaliger Burgen, in der End- bzw. Ausgangslage eines entsprechenden Straßensystems). - Das S. entwickelte sich im 15. Jh. aus dem mittelalterlichen Burgenbau. Die zweite Wurzel war das adlig-großbürgerliche Stadthaus, urspr. auch wehrhaft (z.B. die ital. Geschlechtertürme, Wohnturm). Die dritte Wurzel ist die Wiederentdeckung der antiken Villa. Repräsentative Fassadengestaltung, prunkvolle Innenausstattung und eine großzügige Raumanordnung sind für Palast bzw. S. charakteristisch geworden. Dem S.-Bau parallel entwickelte sich die Gartenkunst, tendenziell mit der Subordination des Gartens unter das S. (siehe S.-Bau des 17. Jh., wichtigstes Beispiel Versailles). Später standen S. und Garten in einem freieren Verhältnis zueinander (z.B. die engl. Gärten des 18. Jh.). - Eigentümlichkeiten des S.-Baues entwickelten sich bes. in der Zeit des 16.-18. Jh. Sie konnten dabei auch mehr oder weniger maßgeblich werden und einzeln oder in Kombination vorkommen: Corps de logis, Cour d'honneur, Enfilade, Freitreppe, Sala terrena, S.-Kapelle, Treppenhäuser, Vestibüle.
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