Denkmalpflege, auch Denkmalschutz, durch Gesetze geregelter Schutz von Kulturdenkmälern als auch Gruppen von Denkmälern (Ensembles) und ihrer Umgebung. Die Denkmalschutzgebung wird durch die Kulturhoheit der Länder der Bundesrepublik Deutschland bestimmt; mittelbar wirken auch Bundesgesetze, v.a. Raumordnung, Baurecht, Bauleitplanung, Städtebauförderungsgesetz, Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz. Es gibt kirchliche Sonderrechte. Die Haager Konvention (1954) regelt den Schutz gegen Abwanderung von Kulturgut. Die D. wird heute bes. auch als Sicherung des historisch funktionalen Zusammenhangs verstanden, ohne den die Authentizität histor. Bauten, Ensembles, Stadtviertel nicht gewahrt werden kann.
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