Bürgerhaus, Begriff für das städt. Wohnhaus, existiert seit Entstehen des Frühbürgertums und der Städte im Mittelalter, je nach Beruf des Erbauers mit oder ohne Wirtschaftsräume. Lokalen Traditionen entsprechend unterscheidet man verschiedene architekton. Haustypen: Das niederdt. B. hat seine Ursprünge im nordwesteurop. Hallenhaus, hat eine großräumige Diele im Erdgeschoß, eine straßenseitige Wohnstube wurde später ergänzt. Gegen Ende des Mittelalters wurde auch das Obergeschoß zum Wohnen eingerichtet. Das Baumaterial war Holz in Block- oder Fachwerkbauweise, seit dem 13. Jh. Backstein. Das oberdt. B. beherbergte im Erdgeschoß Laden oder Wirtschaftsräume, im Obergeschoß die Wohnräume. Steinbauten wurden vom 14. Jh. an bevorzugt. Mit dem Handel und der Entwicklung der Zünfte entstand im Spätmittelalter eine starke soziale Differenzierung, was sich auch im Häuserbau bemerkbar machte, z.B. in den Patrizierhäusern reicher Kaufleute mit 3-4 Stockwerken (Anfang des 13. Jh., Overstolzenhaus, Köln), im süddt. B. des 16. und 17.Jh. aus Haustein mit verzierten Giebelbekrönungen, Erkern, plast. Ornamenten ('Haus zum Ritter', Heidelberg). Das norddt. B. weist häufig Treppengiebel auf, ist stark durchgefenstert, fällt durch vertikal akzentuierte Fassade auf. In Süddeutschland entstanden auch farbig bemalte Putzbauten. In der Regel wurde das B. vom Eigentümer bewohnt. Erst mit der Ausdehnung der Städte, mit der Entwicklung von Manufaktur zur industriellen Produktion, bildete sich aus dem B. das bürgerliche Mietshaus heraus.
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