Brücke 1, zur Überführung von Verkehrswegen oder Wasserleitungen über Geländesenken, Gewässer, andere Verkehrswege errichtetes Bauwerk aus Holz, Stein, Gußeisen, Stahl, Spannbeton. Die Wahl einer Brückenkonstruktion hängt v.a. ab vom Geländeprofil, den Baugrundverhältnissen, der Art des zu tragenden Verkehrsweges. Zu beachten sind auch ästhet. Aspekte bei der Einordnung in die Landschaft. Die Hauptelemente einer B. sind Unterbau (Fundament, Stützen), Überbau (Tragwerk, dessen Lager, Fahrbahn). Die stat. Konstruktion entscheidet über den Typ einer Brücke. Es gibt im wesentlichen Bogen-, Balken-, Hängebrücken. - Feste Brücken sind seit der babyl. Baukunst bekannt (Ninive, Babylon). Von Herodot überliefert ist die Beschreibung einer B. aus Zedern- und Zypressenholz, die Nebukadnezar etwa -600 v.Chr. über den Euphrat bauen ließ. Der von den Phöniziern erfundene wasserfeste Mörtel wurde schließlich auch im Brückenbau verwandt. Die erste röm. Steinbrücke entstand im 6. Jh. v.Chr.; Beispiele dafür sind die Fabriciusbrücke in Rom (-138 v.Chr.), und die Aquädukte (meist mehrstöckige Bogenreihen), über die die Römer ihre Städte mit Wasser versorgten. Bereits unter Kaiser Shih Huang Ti (-221 v.Chr. bis -209 v.Chr.) wurden in China Kettenhänge-B.n gebaut.
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