Völkerrecht, Gesamtheit der Rechtsnormen die im zwischenstaatl. internat. Verkehr gelten. Das V. beruht auf Gewohnheitsrecht oder völkerrechtl. bindenden Verträgen und gilt allg. oder multilateral zw. Staatengruppen. Das Friedens-V. umfaßt die Regeln der Stellung der Staaten (u.a. Souveränität, Herrschaftsbereich, Anerkennung), das Vertragsrecht und das Gesandtschaftsrecht. Das Kriegs-V. regelt Verhütung, Beginn, Ablauf und Beendigung bewaffneter Konflikte sowie die Ahndung von Kriegsverbrechen. Die Wahrung des V. obliegt den Vereinten Nationen, es ist mit Artikel 25 GG in das Bundesrecht aufgenommen.
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