Todesstrafe, in vielen Strafrechtsordnungen vorgesehene schwerste Strafart, die für Kapitalverbrechen, polit. und militär. Delikte angedroht ist. In der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich ist die T. gänzl. abgeschafft, in der Schweiz nur soweit es das bürgerl. Strafrecht betrifft (die Militärstrafgesetze sehen im Kriegsfall Verhängung und Vollstreckung von T. vor); ähnl. Regelungen gibt es in den übrigen westeurop. Staaten. Die meisten T. werden in China, fundamental-islamistischen, diktatorisch geführten und den Vereinigten Staaten von Amerika vollstreckt.
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