Tarifvertrag, schriftl. Vertrag zw. einzelnen Arbeitgebern (Firmen-T.) oder Arbeitgeberverbänden (Verbands-T.) und einer oder mehreren Gewerkschaften, in dem die Mindestarbeitsbedingungen für einzelne Berufszweige festgelegt werden. Die Unterschreitung der vom Gesetz vorgegebenen Werte ist dabei verboten. Während der Laufzeit eines T. besteht Friedenspflicht, in der keine Partei versuchen darf, neue Forderungen mit Gewalt (zum Beispiel Streiks) durchzusetzen. In den Rahmentarifverträgen werden die Lohngruppen festgelegt, in den Manteltarifverträgen werden die allg. Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Urlaub oder Kündigungsfristen) geregelt. In Lohn- und Gehaltstarifverträgen werden die Höhe der Arbeitsentgelte und die Formen der Entlohnung geregelt.
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