Pflanzenschutz, 1) Schutz von wildwachsenden Pflanzen vor ihrer Ausrottung (Artenschutz). - 2) Schutz von Kulturpflanzen vor Schädlingen, Krankheiten und Konkurrenten (v.a. Unkräuter und Ungräser). In Deutschland erfolgt die Zulassung von P.mitteln durch die Biolog. Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft. Nachdem in der Vergangenheit übertriebener P. v.a. mit chem. Mitteln schwere ökolog. Schäden angerichtet hat, gewinnt gegenwärtig die Methode des integrierten P. an Bedeutung: Statt direkter Bekämpfung des Schädlings werden dessen Feinde bzw. die natürl. Abwehrkräfte der Pflanzen gefördert.
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