Patent (mittellat.), 1) bis ins 19. Jh. Urkunde zur Verleihung von Rechten an Personengruppen (z.B. Toleranz-P. zur freien Religionsausübung), heute noch übl. Bez. als Urkunde bei Erlangung eines Berufsgrades (u.a. Kapitäns-P. in der Seefahrt). - 2) gewerbl. Schutzrecht für eine neue Erfindung, das von einem P.amt nach Prüfung erteilt wird. In Deutschland ist der P.-Schutz auf 18 Jahre beschränkt. Ein P. berechtigt den Inhaber als einzigen, den Gegenstand seiner Erfindung herzustellen und zu vertreiben. Der Erfinder kann auf sein P. Lizenzen vergeben.
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