Parlament (engl.-frz.), 1) gewählte Volksvertretung (Parlamentarismus), nach der Theorie der Gewaltenteilung Träger der gesetzgebenden Gewalt (Legislative), zugleich Kontrollorgan der ausführenden Gewalt (Exekutive, d.h. der Regierung und Verwaltung), vielfach in zwei Kammern (z.B. Deutschland: Bundestag und Bundesrat, England: Ober- und Unterhaus) gegliedert. Die Geschichte des P. ist eng mit der Entwicklung der Demokratie verbunden: Wandlung der 'unmittelbaren' (heute nur noch in einigen Schweizer Kantonen lebendig) zur 'mittelbaren' Demokratie, d.h. zur Ausübung der dem Volk zustehenden polit. Rechte durch gewählte Vertreter (Repräsentativsystem). - 2) in Frankreich früher Bez. für Gerichtshöfe, an der Spitze das P. von Paris, das die Gesetze des Königs zu registrieren hatte, um ihnen Rechtskraft zu verleihen; 1790 aufgelöst.
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