Papstwahl, die P. erfolgte ursprüngl. durch Klerus und Volk (von Rom); seit Konstantin Mitwirkung und Einflußnahme der röm., byzantin. und später der röm.-dt. Kaiser. Nikolaus II. erließ 1059 ein Wahldekret, das nur den Kardinälen das Wahlrecht zugestand. Unter Gregor X. wurde 1274 auf dem 2. Konzil von Lyon die Konklaveordnung erlassen: Wahl außer in Notfällen nur im Konklave unter Ausschaltung jeder Beeinflussung durch die Öffentlichkeit. Wahlberechtigt sind seit 1971 alle Kardinäle, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
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