Notstand, 1) im Strafrecht eine unverschuldete Situation, die eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben des Täters oder eines Angehörigen bedeutet, Schuldausschließungsgrund für eine an sich strafbare Handlung, die zur Rettung begangen wird, wenn ein anderes Mittel nicht zur Verfügung stand. - 2) im Zivilrecht ein Rechtfertigungsgrund bei Eingriffen in das Eigentum eines Dritten zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr und eines hierdurch drohenden unverhältnismäßig großen Schadens. - 3) im Staatsrecht ein Katastrophenfall (z.B. Krieg als äußerer N., Revolution als innerer N.), der die Regierung zum Schutz der Bürger zu bes. Maßnahmen berechtigt, festgelegt in der N.verfassung, die die Einschränkung gewisser Grundrechte, Dienstverpflichtungen u.a. vorsieht.
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