Lizenz (lat.), 1) Genehmigung einer Behörde (z.B. im Gewerberecht). - 2) durch den Inhaber erteilte Nutzungserlaubnis für ein Patent. - 3) im Urheberrecht die Übertragung der Nutzungsrechte (z.B. Verfilmung, Übersetzung, Veröffentlichung, Abbildung, Aufführung, Zweitverwertung) an einem Werk der Kunst, Musik oder Literatur gegen entsprechende L.gebühren durch den Rechteinhaber. - 4) im Sport die einem Profi (Boxer, Fußballer o.ä.) durch den Verband erteilte Erlaubnis zur berufl. Ausübung seines Sports; durch Zertifkat nachzuweisende Berechtigung, als Schieds-, Linien-, Ring- oder Punktrichter bei offiz. Sportveranstaltungen zu fungieren.
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