Kurfürsten, im Hochmittelalter herausgebildete Gruppe dt. Fürsten, die zur Königswahl berechtigt waren. Unbestritten als K. waren schon 1198 die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln sowie der Pfalzgraf bei Rhein, noch unverbrieft kamen seit 1257 (Doppelwahl) der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen als 'erste in des keyseres kore' (Sachsenspiegel) hinzu, nicht aber als einzige. Dieses feste Kollegium von 7 K. trat 1273 bei der Wahl Rudolfs von Habsburg erstmals geschlossen auf und wurde mit der Goldenen Bulle Karls IV. 1356 auf der Basis der Mehrheitsprinzips fest installiert; später leicht verändert und ausgeweitet.
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