Konzil (lat.), 1) Zusammenkunft (Synode) der Würdenträger der kath. Kirche zur Fassung von gesamtkirchl. Beschlüssen, bes. in Sachen des Glaubens und der Sitten; die allg. (ökumen.) K. gingen aus dem Apostel-Konzil zu Jerusalem und den Versammlungen der Bischöfe seit dem 2. Jh. hervor. Vom 4.-11. Jh. wurden sie oft von den Kaisern einberufen, später nur noch vom Papst. Die ersten 7 K. (bis Ende 8. Jh.) wurden auch von der griech.-orthodoxen Ostkirche anerkannt. Insges. gab es 22 (nach anderer Zählung 21) ökumen. K., das letzte fand 1962/1965 statt (Vatikanum II). - 2) an zahlr. dt. Universitäten eingerichtetes zentrales Kollegialorgan der universitären Selbstverwaltung, wählt den Rektor, beschließt über Satzungen, Zulassungsquoten u.a.
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