Kolonie (lat. colonus 'Siedler, Bebauer'), 1) Überseegebiet, das sich ein Staat zur wirtschaftl. Ausnutzung unterworfen oder käufl. erworben hat. Eine K. wird vom Mutterland verwaltet und gilt völkerrechtl. als ein Teil davon. K. wurden bereits im Altertum von Phönitzern, Griechen und Römern an den Küsten des Mittel- und des Schwarzen Meeres unterhalten. Mit den Entdeckungen vom 15. Jh. an begann eine neue Phase der Kolonisation. Als erster europ. Staat gründete Portugal ein Kolonialreich (W.-Afrika); ihm folgten im 16. Jh. Spanien (Mittel- und S-Amerika, Philippinen) und im 17./18. Jh. die Niederlande, England und Frankreich (jeweils Teile von O- und W-Indien und N-Amerika. Im 19. Jh. wurden in raschem Tempo K. in Afrika, Asien und im Pazifik gegründet, neben den genannten Nationen beteiligten sich auch Belgien, Deutschland und Italien, schließl. auch die USA. - 2) in der Biologie eine Vergesellschaftung von Pflanzen auf einem bestimmten Gebiet dicht nebeneinander, auch von Tieren (z.B. von Vögeln zum Zwecke gemeinsamen Brütens).
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