König (althochdt. kuning 'aus vornehmen Geschlecht stammender Mann'), Herrschertitel; an Würde, Rang und Bereich (nicht immer an Machtstellung) dem Kaiser nachgeordnet. In german. Zeit war der K. das Oberhaupt eines Stammes, zumeist aus höchster Adelsfamilie stammend. Die K.wahl erfolgte noch bis ins hohe Mittelalter im Dt. Reich auf der Basis des Geblütsrechts, erst seit dem Interregnum (1254/1273) setzte sich das Wahlrecht der Kurfürsten durch, das 1356 durch die Goldene Bulle fixiert wurde und bis 1806 gültig blieb. - Das K.tum (Monarchie) anderer Völker war nicht ohne weiteres dem dt. K.tum gleichartig; es ging auf verschiedene Wurzeln zurück (bei Nomadenvölkern auf das Hirtenamt, in Ägypten, China, Israel auf Priester- oder Heerführeramt); seit dem 18. Jh. bedurfte die Anerkennung als K. im allg. internat. Zustimmung.
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