Kardinal (lat. cardo 'Türangel'; cardinalis 'zur Türangel gehörend', d.h. an wichtiger Stelle stehend), in der röm.-kath. Kirche höchster Würdenträger nach dem Papst, maßgebl. beteiligt an der Regierung der Kirche, mit Sitz und Stimme auf den Konzilien. Ursprüngl. trugen alle an einer röm. Hauptkirche tätigen Geistlichen den Titel K.; im 11. Jh. wurde es Brauch, nur die 25 bzw. 28 leitenden Kleriker der röm. Hauptpfarrkirchen K. zu nennen; sie vereinten sich mit den 7, später 18 Regionaldiakonen und den 7 Bischöfen aus den Kirchensprengeln der Umgebung Roms zum Heiligen K.kollegium, dem allein seit 1059 das Recht der Papstwahl zukam. Der größere Teil der vom Papst frei ernannten Kardinäle residiert in Rom (Bürger der Vatikanstadt) und arbeitet in den K.kongregationen (ständigen Ausschüssen) maßgebl. an der Verwaltung der Kirche mit. 1971 verloren die Kardinäle mit Vollendung des 80. Lebensjahres das aktive Papstwahlrecht und die Mitgliedschaft in den Behörden der röm. Kurie und im Vatikanstaat.
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