Kanzler, im Mittelalter ursprüngl. der Vorsteher einer Kanzlei, dann Titel des höchsten Beamten. Erzkanzler des alten Dt. Reiches (bis 1806) war der Kurfürst von Mainz. Bismarck übernahm den Titel K. in die Verfassung des Norddt. Bundes (1867) und des neuen Dt. Reiches (1871), auch die Weimarer Verfassung (1919) und das Bonner Grundgesetz (1949) behielten den K.titel bei; entspricht dem Min.-Präs. oder Premierminister anderer Staaten.
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