Intervention (lat.), 1) im Völkerrecht eine nicht auf Annexion zielende Einmischung eines Staates in Angelegenheiten eines zweiten Staates. Eine militär. I. (ohne Votum des UN-Sicherheitsrates) ist völkerrechtswidrig. - 2) ökonom. Bez. für den staatl. Eingriff in die Marktwirtschaft (Interventionismus) oder den regulierenden Eingriff der Notenbanken in Wechselkurs und Goldpreis.
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