Inquisition (lat. 'Untersuchung'), Verfolgung der Ketzerei durch kirchl. Glaubenstribunale, unterstützt von staatl. Gewalten. Ursprüngl. kannte das Christentum nur geistl. Bußmittel gegen die amtskirchl. definierte Häresie, nutzte aber nach Aufstieg zur Staatskirche ihren Einfluß durch Einsatz von staatl. Zangsmaßnahmen (Gefängnis, Verbannung, Enteignung, Hinrichtung). Im Hochmittelalter kam es zur Ausbildung einer regelrechten I.-Gerichtsbarkeit mit päpstl. Inquisitoren, die auch gegen Fürsten vorgingen, wenn sie in den Augen der Kirche Ketzer nicht konsequent genug verfolgten. Die I., anfangs ein Wandergericht, später ständiges Tribunal in den einzelnen Ländern unter einem General- oder Großinquisitor, wandte bei ihren Verhören auch Folter an und übergab die geständigen 'Ketzer' dem staatl. Strafvollzug. Da die Sünde der Häresie gewöhnl. nur 'durch Blut gesühnt' werden konnte, war die Todesstrafe (meist durch Verbrennen) die Regel. In den kath. Ländern blieb die I. z.T. bis ins 19. Jh. (Spanien 1806, Portugal1820, Kirchenstaat 1870) tätig, nachdem sie seit dem 16. Jh. u.a. in der Hexenverfolgung eines weites Aufgabenfeld gefunden hatte.
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