Gerichte, Dritte Gewalt in der Demokratie ist die Judikative (Rechtsprechung), ausgeübt durch die Justiz, deren Organe die G. sind. Sie werden gewöhnl. nur auf Antrag oder Klage tätig und fällen ihre Urteile in einem genau vorgeschriebenen förml. Verfahren (Prozeß). Ziel dabei ist die Herstellung des Rechtsfriedens, möglichst durch gütl. Einigung (Vergleich), sonst durch öffentl. verkündetes Urteil, gegen das das Rechtsmittel der Berufung oder der Revision eingelegt werden kann je nach Instanz und Fachgerichtsbarkeit: Ordentliche, Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit.
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