Genossenschaften, Gesellschaften, die ihre Mitglieder wirtschaftl. fördern wollen und im Unterschied zur Handelsgesellschaft keinen Gewinn erzielen. Die Mitglieder einer G. werden etwa durch gemeinsmaen Einkauf, Verkauf oder die Errichtung von Bauten unterstützt. Die Genossen zeichnen Geschäftsanteile und stellen dem Unternehmen auf diese Weise Geld zur Verfügung. Die G. sind Mitte des 19. Jh. entstanden, um die wirtschaftl. Not der Landbevölkerung zu lindern. Die Geschäfte führt ein Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern, der von einem Aufsichtsrat kontrolliert wird. Daneben hat jede G. eine General- bzw. Vertreterversammlung, die für grundsätzl. Fragen, wie Satzungsänderungen oder Entlastung des Vorstands zuständig ist.
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