Gemeinde (Kommune), 1) in den christl. Kirchen die kleinste Einheit der kirchl. Gliederung, meist auf regionaler Ebene. - 2) in der Politik als unterste Gebietskörperschaft dritte Säule des Staatsaufbaus neben Bund und Ländern. Das Grundgesetz weist der G. das Recht zu, alle Angelegenheiten der örtl. Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Wichtigstes Organ ist die von den Bürgern gewählte G.vertretung (Stadtrat oder G.rat), die das Recht hat, Satzungen zu erlassen. - 3) in der Soziologie eine lokale Einheit mit gemeinsamen kulturellen, wirtschaftl. und polit. Beziehungen der Einw. Neben Familie, Schule, Nachbarschaft gilt die G. als grundlegendes System, in dem Sozialbeziehungen erfahren und gelernt werden können.
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