Fraktion (lat. fractio 'Bruch'), 1) in der Politik ein dauerhafter Zusammenschluß von Abgeordneten eines Parlaments für die gemeinsame Parlamentsarbeit. Im Dt. Bundestag können mindestens 5% der Abgeordneten F.status erhalten und damit bestimmte Rechte (Arbeitsmittel, Besetzung von Ausschüssen) wahrnehmen. In der Regel gehören die Mitglieder einer F. einer Partei an, aber auch mehrere Parteien können eine F.gemeinschaft bilden oder einzelne Abgeordnete können sich der F. einer Partei anschließen. Der Zwang zu einheitl. polit. Entscheidungen (F.zwang) widerspricht zwar der Unabhängigkeit der Abgeordneten, besteht aber de facto dennoch in den meisten Fällen. - 2) in der Chemie der bei Trennungs- oder Reinigungsprozessen anfallende Teil eines Gemischs.
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