Euthanasie (griech.), Sterbehilfe für unheilbar Kranke oder todgeweihte Schwerstverletzte. Die E. verfolgt den Zweck, den Betroffenen ein qualvolles Ende zu ersparen. Die aktive Sterbehilfe, die zu einer Lebensverkürzung führt, ist, selbst wenn es auf Wunsch der sterbenden Person geschieht, in Deutschland verboten. Während der Zeit des Nat.-soz. bedeutete das E.-Programm die Vernichtung sog. 'lebensunwerten Lebens', planmäßiger Massenmord an Kranken und Behinderten, dem 1939/1945 rd. 80,000 Personen zum Opfer fielen.
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