Eid, Bekräftigung der Wahrheit einer Erklärung oder der Verpflichtung zur Treue, z.B. Zeugeneid, Amtseid und Fahneneid. Der Ursprung des E. liegt im kult. Bereich. Im modernen Recht hat der E. hauptsächl. als Beweismittel im Prozeß Bedeutung. Die Eidfähigkeit beginnt mit der Vollendung des 16. Lebensjahres. Eine unter E. gemachte Falschaussage wird als Meineid bestraft.
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