ehrenamtliche Tätigkeit, unbesoldete öffentl. amtl. Tätigkeit, v.a. im Gerichtswesen sehr verbreitet. Ehrenamtl. Richter (Schöffen, Geschworene) sind in allen Gerichtszweigen neben den Berufsrichtern gleichberechtigt. Sie erhalten für ihre Tätigkeit keine Bezüge, sondern nur Entschädigung für ihren Aufwand.
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