Drogen 2, die Rauschgifte, die heute in der kriminellen D.szene gehandelt werden, waren bei ihrer Entdeckung und Entwicklung im 19. und frühen 20. Jh. als Arzneimittel gedacht, zumeist als Betäubungs- oder Schmerzmittel. Diese illegalen D. lassen sich in drei Gruppen einteilen: a) Betäubungsmittel: Opium (mit den Opiaten Morphium, Heroin und Codein) wird aus Mohn gewonnen, Kokain aus dem Kokastrauch. Diese Drogen wirken berauschend, teils halluzinogen, apathisierend und machen rasch abhängig. Als 'leichtere' D. dieser Gruppe gelten die Cannabisprodukte Haschisch und Marihuana. b) Halluzinogene: Verschiedene Pflanzen- und Pilzgifte wirken euphorisierend, 'bewußtseinserweiternd', gaukeln Phantasiebilder und Allmachtsgefühle vor (Bilsenkraut, Tollkirsche, Meskalin). Halluzinogene werden auch in großem Maß künstl. erzeugt, z.B. Lysergsäurediäthylamid (LSD). c) Psychopharmaka: Dazu gehören Beruhigungsmittel (Barbiturate, Tranquilizer) und Aufputschmittel (Amphetamine, Weckamine), die zwar auch medizin. verwendet werden, bei unkontrollierter Einnahme aber rasch zu Suchtdrogen werden und zur Drogenabhängigkeit führen.
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