Corpus Iuris Civilis (lat.), Sammlung des Röm. Rechts, 528/542 auf Veranlassung von KaiserJustinian niedergeschrieben. Das C. besteht aus vier Teilen: den 'Institutionen' (Lehrbuch des Privat- und Prozeßrechts), den Digesten oder Pandekten (Extrakte klass. jurist. Literatur), dem 'Codex Justinianus' (Kaisererlasse von Hadrian bis Justinian) und den 'Novellen' (Nachtrag justinian. Gesetze). Die Sammlung war die einzige Rechtsquelle für die Justiz als Grundlage der Rechtsprechung in vielen europ. Ländern.
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