Bundeskanzler, in Deutschland auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählter Leiter der Bundesregierung für eine Legislaturperiode (4 Jahre). Der B. bestimmt die Richtlinien der Politik, schlägt dem Bundespräsidenten die Minister zur Ernennung oder Entlassung vor und kann nur abgelöst werden, indem der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen B. wählt (konstruktives Mißtrauensvotum). Seine Behörde ist das B.amt. - In Österreich hat der B. eine ähnl. Funktion, in der Schweiz ist er Leiter der Bundeskanzlei, zuständig für Wahlen und Veröffentlichung der Bundesgesetzgebung.
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