Bürgschaft, Vertrag, durch den sich ein Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für dessen Verbindlichkeiten einzustehen. Zweck der B. ist die Sicherung des Gläubigers bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Man unterscheidet zw. Ausfall-B. und selbstschuldner. B., bei der der Gläubiger vom Bürgen sofortige Zahlung verlangen kann, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nich ordnungsgemäß nachkommt.
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